Impressum

Pfarrgemeinde Sankt Lambertus - Copyright 
Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung mittels besonderer Verfahren (zum Beispiel Datenverarbeitung, Datenträger und Datennetze), auch teilweise, behält sich die Pfarrgemeinde Sankt Lambertus vor. Für etwaige Satzfehler sowie für die Richtigkeit der Eintragungen übernimmt die Pfarrgemeinde Sankt Lambertus keine Gewähr. 

Internet-Bedingungen 
Das Internet arbeitet als dezentraler Netzwerkverbund mit der Zwischenspeicherung und Weitergabe temporärer Daten. Eine Gewähr für den Ausschluß von Manipulation, von versehentlichem Verfälschen und Gewähr für die Verwendung nur aktueller Daten (z.B. alte Version noch im Cache) auf dem Verbindungsweg Anbieter zu Nutzer kann es zur Zeit daher nicht geben. Auf diese systembedingte Einschränkung weisen wir daher wie folgt hin: Sie erhalten diese Daten unter den Bedingungen des Internet. Für die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung mit den Ursprungsdaten kann daher keine Gewähr übernommen werden.
 
 

Benutzungsordnung für das Bildarchiv
der Pfarrgemeinde Sankt Lambertus

Rechtsform
  1. Das Bildarchiv der Pfarrgemeinde Sankt Lambertus steht der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung.
  2. Die Benutzung (...) richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Haftung
  1. Die Pfarrgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des ausgeliehenen Bild- und Filmmaterials entstehen.
Urheberrecht, Belegexemplare
  1. Bei Veröffentlichung des ausgeliehenen Bildmaterials in Print- und elektronischen Medien ist gem. § 13 des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965 (Urheberrechtsgesetz, BGBI. I, S. 1273) ein Bildquellen- und Urhebervermerk anzubringen. Sammelnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  2. (...)
  3. (...) Im Impressum ist die Pfarrgemeinde Sankt Lambertus zu nennen.
  4. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
  5. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der Pfarrgemeinde Sankt Lambertus gem. § 25 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBI., S. 217) in der Fassung der Veröffentlichung im BGBI. III, 1963, Folge 67, S. 211, sowie des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandter Schutzrechte vom 09. September 1965 (BGBI.I, S. 1273) (Urheberrechtsgesetz) mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ausschluß von der Benutzung
  1. Benutzerinnen/Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der künftigen Benutzung des Bildarchivs ausgeschlossen werden.
Nachtrag:
    Die Bilder sind einzeln honorarfrei für Drucke und elektronische Darstellung freigegeben. Sie dürfen weder weiterverkauft noch in der gesamten hier vorliegenden Form als Sammlung angeboten werden. Belegexemplare für die Pfarrgemeinde Sankt Lambertus sind erforderlich.
Externe Links
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